* Allgemein Die in den Leistungen angegebenen Tätigkeiten werden vertraglich in Zeit und Umfang mit dem Auftraggeber so genau wie möglich vereinbart. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber in den Privat-/Geschäfts- räumen des Auftraggebers bzw. auf dessen Grundstück. Anfallende Reisekosten werden ab einer Entfernung vom 5 km durch eine Anfahrtpauschale abge- golten. Die Vergütung erfolgt i. d. R. durch Stundensätze, kann aber nach Vereinbarung auch mit einer monatlichen Pauschale abgegolten werden. Zur Vergütung können im Einzelnen noch Material- bzw. Werkzeugaufwendungen hinzukommen. Die Leistungserbringung ist umsatzsteuerfrei nach § 19, Abs. 1 (Kleinunternehmerregelung). Die Gesamtrechnung ist taggenau nach Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Skonti werden nicht gewährt. Die "Haus - und Zettelservice" verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangten An- gelegenheiten, auch über die Beendigung des Dienstvertrages hinaus, Stillschweigen gegen- über jedermann zu bewahren. * Zettelservice (ergänzend) Rechtsberatende Tätigkeiten, bzw. Tätigkeiten die in Zusammenhang mit zu erstellenden Jahres- abschlüssen stehen, bzw. andere nicht autorisierte Tätigkeiten werden NICHT übernommen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann hier jedoch die passende fachliche Hilfe vermittelt werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB's unwirksam sein oder werden oder fehlen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von beiden Par- teien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Mohorn, 01.10.2018 |